Was ist NIS2 und ab wann gilt die Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie, auch bekannt als Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit, handelt von Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Europäischen Union.
Die NIS2-Richtlinie ist eine Überarbeitung der ursprünglichen NIS-Richtlinie (NIS1) und wurde entwickelt, um auf die sich verändernde Bedrohungslandschaft und die neuen Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit zu reagieren.
Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in Europa weiter zu stärken, indem sie Unternehmen und Organisationen strengere Anforderungen auferlegt, insbesondere in Bezug auf die Meldung von Sicherheitsvorfällen und die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen.
Was sind die Hauptziele der NIS2-Richtlinie?
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
Förderung eines kohärenten Cybersicherheitsansatzes in der gesamten EU
Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus für kritische Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste
Bis wann muss die NIS2 Richtlinie in nationales Recht übergehen?
Die NIS2-Richtlinie ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
Sind auch kleine Unternehmen betroffen?
Kleine Unternehmen sind grundsätzlich nicht von der NIS2 betroffen. Es gibt jedoch folgende Ausnahmen:
Auswirkungen für die Unternehmen
Bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie gibt es aus sicherheitstechnischer Sicht keine gravierenden Unterschiede. Lediglich bei der Überwachung und den Sanktionen gibt es Abweichungen. Diese sehen wie folgt aus:
Wesentliche Einrichtungen | Wichtige Einrichtungen |
Regelmäßige und gezielte Sicherheitsprüfungen („ex-ante“) | Überprüfungen nur bei begründetem Verdacht („ex-post“) |
Stichprobenkontrollen | Vor-Ort-Kontrollen und externe nachträgliche Aufsichtsmaßnahmen |
Bußgeldrahmen 10 Mio. Euro oder 2% des weltweiten Umsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) | Bußgeldrahmen 7 Mio. Euro oder 1,4% des weltweiten Umsatzes |
Welche Anforderungen stellt NIS2 an Unternehmen?
Ist ein Unternehmen von NIS2 betroffen, ergeben sich neben der Registrierung bei der zuständigen Behörde folgende Anforderungsbereiche, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit umgesetzt werden müssen:
Implementierung eines umfassenden Risikomanagements
Sicherheit in der Lieferkette, sprich im Umgang mit Geschäftspartnern, Zulieferern etc.
Vorfalls- und Krisenmanagement
Grundlegende Cyberhygiene
Melde- und Berichtspflichten
Welche Sicherheitsziele müssen bei der NIS2-Richtlinie erfüllt werden?
Betroffene Unternehmen sind durch die NIS2 Richtlinie dahingehend verpflichtet, “geeignete und verhältnismäßige technische operative und organisatorische Maßnahmen [zu] ergreifen, um die Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme […] zu beherrschen und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen […] zu verhindern oder möglichst gering zu halten.”
Amtsblatt der Europäischen Union L, 2022/2555, 14. Dezember 2022
Gemäß NIS2 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Sicherheitsmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik und den individuellen Bedrohungsszenarien anzupassen. Diese Schutzmaßnahmen müssen einem ganzheitlichen Ansatz folgen, der nicht nur Cyberangriffe, sondern auch andere potenzielle Vorfälle berücksichtigt, die die eigene IT-Infrastruktur und damit die Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen beeinträchtigen könnten.
Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.